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Zuständigkeit des Sozialgerichts

Das Sozialgericht entscheidet in erster Instanz über Klagen und sonstige Anträge aus den unten genannten Rechtsgebieten. Im gleichen Rahmen ist es in besonders dringenden Fällen auch zuständig für Anträge auf einstweiligen Rechtschutz.

Zu Fragen zur örtlichen Zuständigkeit wird auf die folgende Seite verwiesen:

 Gerichtsbezirk des SG Heilbronn 

Das Sozialgericht Heilbronn ist ein unabhängiges Gericht der besonderen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Es ist innerhalb seiner örtlichen Zuständigkeit zur erstinstanzlichen Entscheidung zuständig für alle Streitigkeiten u.a. auf den Rechtsgebieten: 

  • Angelegenheiten der Sozialversicherung (wozu die gesetzliche Krankenversicherung, soziale Pflegeversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Rentenversicherung und landwirtschaftliche Altershilfe gehören),
  • Arbeitsförderung,
  • Grundsicherung für Arbeitsuchende,
  • Soziales Entschädigungsrecht (u.a. Kriegsopferversorgung, Soldatenversorgung, Opferentschädigung),
  • Schwerbehindertenrecht,
  • Sozialhilfe,
  • Erziehungsgeldrecht, Elterngeldrecht

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